Prüfung, Inspektion, Akkreditierung

Die Prüftätigkeit des LBB bezieht sich hauptsächlich auf Baustoffe und Bauprodukte, auf Bauteile oder das Bauwerk und auf den Baugrund.
Bezogen auf den Zweck der Prüfung wird unterschieden zwischen

  • Erstprüfungen oder Typprüfungen für den Hersteller
  • Konformitätsprüfungen oder Kontrollprüfungen für den Hersteller und den Verwender
  • Identitätsprüfungen oder Abnahmeprüfungen für den Bauherrn
  • Bauwerksprüfungen zur Ermittlung des Istzustandes oder zur Schadensanalyse

 


Bauteilprüfung


Betonbohrkern


Prüfung der Druckfestigkeit


Gegenstand der Prüfung sind u.a.

  • Beton
    • Frischbeton (Konsistenz, Wassergehalt, Rohdichte, Luftgehalt …)
    • Festbeton (Druckfestigkeit, Spaltzugfestigkeit, Abreißfestigkeit, Wassereindringtiefe, Frostbeständigkeit, Luftporenkennwerte …)
    • Estrich
  • Betonwaren
    • Pflastersteine, Platten und Bordsteine aus Beton (Maße, Spaltzugfestigkeit, Biegezugfestigkeit, Frostbeständigkeit, Verschleißwiderstand …)
    • Mauersteine, Deckensteine, Schalsteine (Maße, Festigkeit …)
  • Spritzbeton
    • Nassspritzbeton (Frühfestigkeiten, Festbetoneigenschaften)
    • Trockenspritzbeton (Frühfestigkeiten, Festbetoneigenschaften)
    • Spritzbindemittel
  • Natürliche Gesteinskörnungen
    • Natürliche Gesteinskörnungen für Beton, Asphalt und Tragschichten (Korngrößenverteilung, Kornform, LA-Wert, Sulfate, Chloride, Frostklasse …)
    • Wasserbausteine (Wasseraufnahme, Festigkeit, Frostbeständigkeit …)
  • Recyclingmaterialien
    • Recyclingbeton, Recyclingasphalt, mineralische Hochbau-Restmassen (Bautechnische Eigenschaften, Bestandteile, Umweltverträglichkeit, ....)
  • Erdbau
    • Tragschichten (Korngrößenverteilung, Frostbeständigkeit, Verdichtungskontrolle …)
    • Baugrund (Baugrunderkundung, Bodenkennwerte, grundlegende Charakterisierung …)
    • Deponiebau (Verdichtungskontrolle, Wasserdurchlässigkeit …)

Inspektionstätigkeiten finden im geregelten Bereich (harmonisierte europäische Normen, z.B. Gesteinskörnungen) und im nicht geregelten Bereich (ÖNORMEN, Richtlinien, z.B. Transportbeton) statt. Die Inspektionsberichte des LBB dienen der jeweiligen Zertifizierungsstelle als Basis für die Ausstellung von Zertifikaten (CE, „ÖNORM geprüft“, Registrierung nach landesrechtlichen Bestimmungen).

Gegenstand der Inspektion sind

  • Transportbeton
  • Betonfertigteile
  • Pflastersteine, Platten und Bordsteine sowie Mauersteine aus Beton
  • Natürliche Gesteinskörnungen, Recyclingmaterialien
  • Trockenspritzbeton, Spritzbindemittel


Akkreditierung
Mit Bescheid des BMWA - 92714/469-IX/2/98 wurde das LBB im November 1998 erstmals bundesrechtlich als Prüf- und Inspektionsstelle akkreditiert. Die Akkreditierung ist nach wie vor aufrecht. Auf Wunsch kann der aktuelle Bescheid bzw. der Akkreditierungsumfang jederzeit übermittelt werden.